Ein Interessent fragt: „Kannst Du meine Website machen?“ Bevor Du einen Aufwand nennen kannst, brauchst Du mehr Informationen. Fünf überarbeitete Textseiten sind ein anderer Auftrag als ein Shop oder ein geschützter Kundenbereich.
Vom Sammelbegriff zur Aufgabenliste
Für dieses Arbeitsbeispiel geht es um eine kleine Website mit Startseite, Leistungsseite und Kontaktseite. Im Gespräch hältst Du fest, welche Funktionen gewünscht sind und welche Materialien schon vorhanden sind.
| Teil der Aufgabe | Vor einer Beauftragung zu klären |
|---|---|
| Drei Inhaltsseiten | Welche Texte und Bilder stehen bereit? Wer darf sie freigeben? |
| Kontaktformular | Welche Angaben werden benötigt, und wer bearbeitet eingehende Anfragen? |
| Bestehende Domain | Wer verwaltet den Zugang, und welche vorhandenen Dienste hängen daran? |
| Änderungen nach der ersten Ansicht | Welche Rückmeldungen werden gesammelt, und wie werden zusätzliche Wünsche beauftragt? |
Die eigene Rolle beschreiben
Wenn Du Gestaltung und technische Umsetzung übernimmst, heißt das nicht automatisch, dass Du auch Fotos erstellst, sämtliche Texte schreibst und rechtliche Inhalte prüfst. Schreibe diese Zuständigkeiten auf. Eine fehlende Leistung sollte nicht erst kurz vor der Fertigstellung auffallen.
Damit beschreibst Du zugleich, welche Art von Aufträgen zu Deinem Angebot passt. Wenn Du regelmäßig kleine Dienstleistungswebsites bearbeitest, kannst Du diese Leistung genauer erklären als ein pauschales „Webdesign für alle“.
Zusätzliche Wünsche gesondert festhalten
Kommt später eine Terminbuchung hinzu, ergänze sie nicht stillschweigend zur ursprünglichen Aufgabenliste. Besprecht zuerst Funktion, benötigte Zugänge und Aufwand. Dokumentiere anschließend, was zusätzlich beauftragt wurde und ob sich Termine ändern.
Die Aufgabenliste ist eine Arbeitsgrundlage. Vertragsgestaltung und rechtliche Einzelfragen lässt Du bei Bedarf fachlich prüfen. Bewahre die freigegebene Fassung zusammen mit den zum Auftrag gehörenden Unterlagen auf.

