Was in ein brauchbares Website-Briefing gehört

Ein Website-Briefing beschreibt, für wen die Seite gedacht ist, welche Fragen sie beantwortet und was Besucher dort tun können sollen. Bestehende Inhalte, URLs, Rechte und Zuständigkeiten gehören ebenfalls dazu. Ein bestimmtes Design oder eine lange Funktionsliste ersetzt diese Angaben nicht.

Mit der Aufgabe für den Besucher beginnen

Soll jemand eine Leistung verstehen, einen Besuch planen oder eine konkrete Anfrage stellen? Benenne einen hauptsächlichen nächsten Schritt. Daraus lassen sich Seitenstruktur, Inhalte und Kontaktwege ableiten. Beispiele anderer Websites helfen beim Gespräch, sind aber keine Vorlage zum ungeprüften Kopieren.

Diese Angaben kannst Du vorbereiten

Die Übersicht eignet sich als Ausgangspunkt für ein eigenes Dokument. „Noch offen“ ist eine brauchbare Antwort, solange dafür vor der Umsetzung eine Entscheidung eingeplant wird.

Diese Angaben kannst Du vorbereiten
BereichFrage für Dein Briefing
ZielgruppeWer soll die Website nutzen und welche Frage mitbringen?
AngebotWelche Leistungen und Grenzen sollen verständlich werden?
KontaktWas passiert nach einer Anfrage tatsächlich?
InhalteWelche freigegebenen Texte, Bilder und Markenunterlagen gibt es?
BestandWelche URLs und Funktionen müssen erhalten bleiben?
PflegeWas ändert sich häufig und wer aktualisiert es?
FreigabeWer entscheidet über Inhalt, Funktionen und Veröffentlichung?
Externe DiensteWelche vorhandenen Konten und Verträge sind betroffen?

Funktionen mit einem konkreten Prüfkriterium beschreiben

Statt nur „Kontaktformular“ zu schreiben, beschreibe benötigte Felder, Empfänger und gewünschte Bestätigung. Für einen Terminprozess gehören Verfügbarkeit, Zeitzone und Änderungen dazu. Für einen geschützten Bereich muss geklärt werden, wer welche Daten sehen darf. So wird das Angebot prüfbar, ohne schon jede technische Entscheidung vorwegzunehmen.

Was Du vorbereiten kannst

  • Angebot und Zielgruppe kurz beschreiben
  • Bestandsseiten und wichtige Kontaktwege sammeln
  • Verwendung von Bildern und Texten klären
  • Eine Person für gebündelte Rückmeldung benennen

Umfang und Grenzen

Ein Briefing ist keine rechtliche Prüfung Deiner Inhalte. Benötigte Unternehmens- und Pflichtangaben müssen geprüft und freigegeben bereitgestellt werden.

Fragen und Antworten

Müssen alle Texte vor dem Erstgespräch fertig sein?

Nein. Für die erste Klärung genügt eine Beschreibung des Vorhabens. Vor der vereinbarten Umsetzung muss jedoch feststehen, welche Inhalte Du lieferst und welche Arbeiten zusätzlich beauftragt werden.

Soll ich technische Programme bereits festlegen?

Nur wenn es verbindliche bestehende Anforderungen gibt. Ansonsten ist es hilfreicher, Aufgaben, Daten und Pflegebedarf zuerst zu beschreiben.

Redaktion: Avelsorn · Inhaltlicher Stand: